Für Likes tun wir alles, ihr Freund und Helfer

Ich weiß, ich weiß. Man soll sich nicht immer aufregen, ABER…

gestern twitterte die Polizei Brandenburg ein Foto eines komplett nackten Mannes auf einem Roller. Es war 36 Grad. Offenbar denken manche Menschen, wenn man dann gar nichts anzieht, lässt sich das besser aushalten.

 

Quelle: https://twitter.com/PolizeiBB/status/1143759621380890625, Foto von Autorin entfernt

Über 11.000 Likes gab es für diesen Tweet.

Nur die kleine Spaßbremse Patricia findet den Tweet unmöglich. Ja, der Kopf ist nicht zu sehen, weil der Mann einen Helm trägt, das Nummernschild und auch die Poritze sind pietätvoll verpixelt.

Hat der Mann deswegen keine Persönlichkeitsrechte mehr? Darf er ungefragt fotografiert werden? Darf dieses Fotos im Netz verbreitet werden? Darf es von der Polizei verbreitet werden?

Ich halte das für mindestens moralisch fragwürdig und auch rechtlich für diskutierbar.

Gerade lese ich viel zum Recht am eigenen Bild und anderen Dingen rund um den Upload von Fotos, weil ich ein Buch über Kinder und digitale Medien schreibe. Den Kindern wird oft unterstellt, dass sie überhaupt nicht nachdenken, dass sie einfach Fotos posten und dass sie damit auch schnell mal Mobbingmaterial herstellen. Auf der anderen Seite werden Eltern aufs schärfste angegriffen, wenn sie Fotos von ihren Kindern veröffentlichen. Selbst die Fotos, die Kinder von hinten zeigen, die Kinder verpixeln oder Fotos, die Babygesichter zeigen. Babygesichter erwähne ich extra, denn ich denke, wenn man nicht gerade Coverbaby auf der Nevermind ist, dann kümmern Babyfotos (sofern nicht entwürdigend oder nackt abgelichtet) zehn Jahre später niemanden mehr. Geschweige denn, dass man ein Teenagerkind bzw. einen Erwachsenen eindeutig einem Babygesicht zuordnen könnte. Im Fall des oben genannten Rollerfahrers überwiegen aber die begeisterten Reaktionen über den tollen Humor der Polizei. Und das ist der Punkt, an dem mich die Doppelmoral im Umgang mit Fotos im Netz wirklich gruselt.

Denn der rechtliche Rahmen ist erstmal folgender: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“ (§22 KunstUrhG)

Ferner habe ich im Rahmen zu den Recherchen zu Bildrechten gelernt, dass es bei der Wiedererkennung nicht nur um das Gesicht geht, sondern: „Es reicht aus, wenn die abgebildete Person von Freunden oder Bekannten anhand individueller Merkmale erkannt werden kann. Nicht erkennbar ist eine Person, wenn sie durch niemanden o. nur die enge Familie oder allein den Partner identifiziert werden kann.“ (Fotorecht.de)

Im zitierten Artikel steht explizit drin: Es reichen z.B. Tattoos, Narben oder auch die Statur.

Jetzt rufe ich mir das Bild vor Augen und denke mir: Statur und Roller reichen völlig aus, um die Person wiederzuerkennen, wenn sie z.B. in meiner Straße wohnt, wenn es ein Arbeitskollege ist, wenn es der Vater einer Freundin ist. Für mich steht es außer Frage, dass der abgebildete Rollerfahrer von Bekannten erkannt werden kann.

Die Polizei sieht das anders:

Quelle: https://twitter.com/PolizeiBB/status/1143794651821957126

Als ich mich auf Twitter aufrege, bekomme ich viele Replys, die inhaltlich aussagen: „Tja. Der hat sich splitternackt auf seinen Roller gesetzt. Damit hat er doch selbst entschieden, dass es OK ist gesehen zu werden.“

Äh. Nein.

„In der unbefugten Abbildung eines Nacktfotos ist per se eine Persönlichkeitsrechtsverletzung zu sehen. Auch unter Berücksichtigung aktueller Moralvorstellungen gehören Abbildungen des nackten Körpers in die Intimsphäre, welche besonders geschützt ist. Dies gilt auch, wenn […] etwa einige Körperteile verdeckt bzw. „gepixelt“ sind. Liegt keine Einwilligung in die Herstellung und Verbreitung von Nacktaufnahmen vor, ist die Veröffentlichung unzulässig.“ (Quelle: https://www.wvr-law.de, Hinweis gefunden bei @Jan)

Ich gebe hier zu bedenken: Wer splitternackt in die Öffentlichkeit tritt, bei dem kann man zumindest befürchten, dass ein psychisches Problem oder eine vorübergehende geistige Verwirrung vorliegt. Soll das ausgenutzt werden? Total unabhängig vom Geisteszustand: Wer sich in Pusemuckel nackt auf seinen Roller setzt, der hat aber in jedem Fall dennoch nicht automatisch eingewilligt im ganzen Internet zur Schau gestellt zu werden, oder? Und nichts anderes tut dieser Tweet: Zur Schau stellen, um die Follower der Polizei Brandenburg zu unterhalten. Hat sich gelohnt. Mehr als 1.900 Kommentare, 3.100 Retweets und 11.000 Likes auf Twitter.

Plus 14.830 Reaktionen, 10.177 Kommentare und 7.336 geteilte Inhalte auf Facebook. Ein Social Media Hit!

Mir stellen sich aber folgende Fragen:

1.) Hat der Mann zugestimmt, fotografiert zu werden?

2.) Hat der Mann der Veröffentlichung dieser Bilder zugestimmt?

Scrolle ich durch den Thread der Polizei stellt sich heraus: Nein und nein (Bsp.: „Im vorliegenden Fall wurde der Mann nicht explizit gefragt. […]„)

Der Mann hat also weder der Erstellung der Fotos noch der Veröffentlichung zugestimmt. Das sei aber insofern kein Problem, da die Person aufgrund des Motorradhelms und der unkenntlich gemachten Kennzeichnungstafel keiner konkreten Person zuordenbar sei. Es ginge aber v.a. um den Hinweis, dass man trotz der Hitze nicht nackt fahren sollte.

Tatsächlich ist der Text auf Facebook erläuternd in die Richtung: „[…] Grundsätzlich ist das Nacktsein oder Nacktfahren nicht verboten… ABER: wenn sich andere Personen dadurch gestört fühlen, kann es zu einer Ordnungswidrigkeitenanzeige kommen (§118 OwiG).
Dem Herrn weiterhin gute Fahrt. #safetyfirst“

So weit, so gut. Für Twitter sehe ich den Hinweis nicht. An keiner Stelle wird darauf hingewiesen, dass es zwar nicht per se strafbar ist, nackt Roller zu fahren, dass das Nacktfahren unter Umständen aber zur Anzeige gebracht werden kann und man damit unterstellt, dass es um eine Information geht, die andere davon abhalten soll, ebenfalls nackt auf Rollern durch die Gegend zu fahren, wieso adressiert der Text des Tweets dann nicht genau diesen Umstand? Anstattdessen wird die unterhaltende Frage: „Wie würden Sie dieses Bild betiteln?“ gestellt.

Wenn die Frage schon gestellt ist, ich würde das Bild wie folgt betiteln: „Ich hoffe sehr, dass meine Persönlichkeitsrechte niemals so verletzt werden. Nicht von der Polizei im Internet und auch von sonst niemanden.“

Auch wenn die Rechtslage hier am Ende Auslegungssache ist. Ich finde den Tweet in diesem Kontext, veröffentlicht von einer staatlichen Institution für moralisch höchst zweifelhaft und genauso zweifelhaft finde ich jede weitere Verbreitung, v.a. durch Stellen, die in irgendeiner Form neutrale Öffentlichkeit repräsentieren. Und die Verbreitung ist enorm. Ich habe den Tweet heute z.B. im Guardian verlinkt entdeckt. Glaubt ihr wirklich, dass dieser Herr, der sich morgens in Brandenburg entschieden hat, nackt auf seinen Roller zu steigen, mit dieser Öffentlichkeit gerechnet hat? Rechnen musste? Ihr zuckt mit den Schultern? Wie würdet ihr den Fall sehen, wenn es um euch selbst, euren Vater, euren Onkel oder sonst eine Person geht, der ihr nahe steht?


P.S. Wen das Thema Bildrechte und Co. interessiert, dem kann ich die Rechtsbelehrung „DSGVO: Einschränkungen für Fotografen? – Rechtsbelehrung Folge 56 (Jura-Podcast)“ empfehlen.

224 Gedanken zu „Für Likes tun wir alles, ihr Freund und Helfer“

  1. also das die polizei das veröffentlicht kann man gerne kritiseren weil das nicht die aufgabe der polizei ist.

    aber irgendwas davon schwafeln, das seine persönlichkeitsrechte verletzt werden, weil der typ NACKT (!!!) auf nem fahrrad durch die gegend radelt, is absoluter schwachsinn.

    der typ sitzt nackt (!!!) auf nem fahrrad. der MUSS damit rechnen, das jemand davon in heutigen zeiten ein foto macht und das veröffentlicht. das ist im grunde genommen vorhersehbar. wieso? weil der typ nackt (!!!) auf nem fahrrad sitzt und es im grunde genommen hart darauf anlegt, fotografiert und ins netz gestellt zu werden.

    die spitze des eisbergs dieser „argumentation“ ist ja der punkt, in dem erwähnt wird, dass ihn ja nachbarn und familie erkennen würden.. joa. wenn da der nachbar um die ecke fährt, nackt (!!!!!!) auf nem fahrrad. und ich mir nur denke..

    „Glaubt ihr wirklich, dass dieser Herr, der sich morgens in Brandenburg entschieden hat, nackt auf seinen Roller zu steigen, mit dieser Öffentlichkeit gerechnet hat? Rechnen musste? Ihr zuckt mit den Schultern? Wie würdet ihr den Fall sehen, wenn es um euch selbst, euren Vater, euren Onkel oder sonst eine Person geht, der ihr nahe steht?“

    1. nein. hätte er aber mit rechnen können/sollen/müssen, weil: logik und gehirn und so.

    2. wenn das mein vater wäre und ich das im internet sehen würde würd ich mich in grund und boden schämen, am nächsten tag aber zu ihm gehen, ihm lachend auf die schulter klopfen und sagen: „tja, papa/onkel/whatever, haste halt davon wenn du dich nackt (!!!!!) auf ein fahrrad setzt!

    danach würd ich mir ernsthaft überlegen, ob ich den typen in ne therapie oder die geschlossene schicke, weil: sowas macht mein vater normalerweise nicht, egal wie warm es ist.

  2. Hhi, kaum komme ich mit ich mit einem Paragraph eines Gesetzes, werde ich geblockt. Typischer Realitätsverlust des Blogbetreibers…. Augen zu, Ohren zu, bläblä………

    1. Das nennt sich Moderationsschleife. Die springt z.B. an, wenn jemand mehr als 5 x kommentiert. Das wertet der Algorithmus als Spam. Und wenn schon freche Unterstellungen, dann bitte „Realitätsverlust der Blogbetreiberin“.

  3. Danke für diesen Artikel! Spricht mir sehr aus der Seele. Die, die hier meinen, der Rollerfahrer wollte es ja so, sollten einmal ein Altenheim ihrer Wahl oder eine Einrichtung für psychisch Kranke besuchen. Dort gibt es Menschen, die schon lange nicht mehr zwischen Traum und Realität unterscheiden können und manchmal einfach im Nachthemd oder auch ganz nackt auf die Straße gehen. Ich kenne genau so eine Geschichte aus dem Kollegenkreis und die Angehörigen hätten sicher nicht gewollt, dass man den nakten Schwiegervater auf Twitter zur Schau stellt, unter welchen vorgeschobenen Gründen auch immer. Ich finde es einfach anmaßend, wenn man sich ohne nähere Kenntnis der Umstände ein Urteil über die geistige Stabilität dieses Mannes erlaubt. Und dann einfach dieses Foto veröffentlicht bzw. teilt. Das ist nicht in Ordnung.

    1. Wenn dem so wäre, hätte er nicht weiter fahren dürfen. Ist einfach ein Nudist, mehr nicht. Und Nudismus ist in einigen Regionen Deutschlands etwas sogar sehr normales.

      Nichtsdestotrotz war die Sache mit dem ungefragten Foto und der ungefragten Veröffentlichung gerade seitens der Polizei maximal unüberlegt und fragwürdig.

      Aber im Endeffekt auch kein Drama. Nudisten sind mit sich ziemlich im Reinen und können gut damit leben gesehen zu werden.

  4. Als nächstes postet die Polizei dann wohl Fotos von Damenschlüpfern, die sie bei einer Hausdurchsuchung gefunden haben. Das wäre ganz genau das gleiche. Und das fänden bestimmt auch alle total lustig.

    Ich finde die Aktion der Polizei geschmacklos und widerlich. Wie mag der Mann sich fühlen, auch wenn er vielleicht nicht (oder vielleicht doch…) von anderen erkannt werden wird. Wie wird man sich in Zukunft der Polizei gegenüber verhalten, wenn man stets fürchten muss, danach zur allgemeinen Belustigung an den Pranger gestellt zu werden.

    1. Also deine Befürchtungen sind schon seehr weit hergeholt.
      Die Grenzen der Polizei was und wie sie Veröffentlichen dürfen sind schon sehr eng. Das mal etwas zu weit geht bestreitet niemand. Dieser Herr der hier abgebildet wurde ist wohl einer der tiefenentspannten Sorte die damit kein Problem haben.
      Aktion gleich Reaktion. Hätte ein Lokalblatt ihn Fotografiert und das ganze zum Thema gemacht wären genauso „Klickzahlen“ und „Likes“ zu stande gekommen.

  5. Ein Königreich für diese Sorgen.
    Warum muss man sich immer aufregen? Ja es ist schwierig wenn du in dem Thema Persönlichkeitsrechte etc. drin steckst und versucht alles zu verstehen. Grundlegend aus meiner Erfahrung man kann es nicht verstehen. Und da brauch man keine Kritik an einem Twitterbild der Polizei vornehmen. 90% der Bilder im Newsbereich im TV fallen raus sobald Personen zu erkennen sind. Es läuft aber ohne das sich jemand beschwert weil sonst gäbe es keine News.
    Der Bericht der Polizei ist auf jeden fall was nettes zum Thema Hitze, aus der Kategorie …nicht alltäglich.
    Einfach entspannt sehen…ich mähe auch meinen Rasen wann ich will…obwohl wir eine Rasenmäherverordnung haben…naa und trink ich mit dem Nachbarn ein Bier und alles passt

  6. Pingback: allibi
  7. Das die Polizei dieses Foto von ihm gemacht und veröffentlicht hat, heißt für mich Verletzung seiner Persönlichkeit.
    Das ein Mann sich nackt auf ein Roller setzt ist für mich: Erregung öffentlichen Ärgernisses.
    Hätte der Mann damit rechnen können, das er mit seiner Aktion im Internet landet? Yep, wenn auch nicht in diesem Umfang.
    Ist er bzw war er wegen der Aktion vorübergehend nicht zurechnungsfähig ? Wir wissen es nicht und das in einem Blog zu vermuten ist grenzwertig !

  8. Glaubt ihr wirklich, dass dieser Herr, der sich morgens in Brandenburg entschieden hat, nackt auf seinen Roller zu steigen, mit dieser Öffentlichkeit gerechnet hat?

    Ist das ernt gemeint?

    1. Ja, glaubst du, dass er dachte, dass er im Guardian zu sehen sein wird und bei Reddit und bei La Republica in Italien und eigentlich in jeder Zeitung und jedem Newsportal.

      1. Ja natürlich. Wenn ich nackt am Straßenverkehr teilnehme, will man das sogar. Warum sollte er es sonst machen. Denken Sie mal logisch. Sorry, aber was Sie betreiben, ist Polizisten-Bashing. Hassen Sie so sehr?

        1. Das hat nichts mit Polizisten-Bashing zu tun. Patricia kritisiert, das ein staatliches Organ, welches zur Wahrung und zum Schutz der Gesetze (Recht am persönlichen Bild) und zur Neutralität gegenüber den Bürgern verpflichtet ist, diese Grundsätze einfach mal gekonnt ignoriert. Und über 11.000 Leute zeigen, dass sie dieses Vorgehen auch noch gut finden. Ich finde ihre Kritik daran mehr als berechtigt.

  9. 1.) Hat der Mann zugestimmt, fotografiert zu werden?
    Ja.
    2.) Hat der Mann der Veröffentlichung dieser Bilder zugestimmt?
    Ja.

    In dem Moment, in dem sich die Person nackt in der Öffentlichkeit in einem nicht dafür vorgesehenen Raum zeigt, erregt die Person Aufmerksamkeit und WILL Aufmerksamkeit erregen. damit darf er fotografiert und die Fotos veröffentlicht werden (–> Demos).

    1. Das ist eine Sichtweise, die aber nicht unbedingt dem rechtlichen Rahmen entspricht. Siehe Erläuterungen v.a. zum Thema Nacktheit im Artikel.

      1. Nun ja, wenn vorausgesetzt wirdm dass Sie immer und überall Recht haben, ist die Sache ja klar. Dafür müssten Sie jedoch Gott sein. IHR rechtlicher Rahmen muss nicht der Realität entsprechen.

        Im übrigen begeht der Nacktfahrer eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, welche durchaus hätte geahndet werden können, wenn die Polizei nicht so kulant gewesen wäre.

    2. „damit darf er fotografiert und die Fotos veröffentlicht werden (–> Demos)“

      Begründung: Weil ich das so entscheide.
      Wenn er nicht auf einer Demo haben, scheint mir Ihre Argumentation lückenhaft bis debil.

      1. Da die Dermo eindeutig als Analogie gekennzeichnet war, stellt sich die Frage nach der Debilität eher nicht. Lückenhafte Rechtskenntnis.

    3. Der Mann hat weder den Aufnahmen noch deren Veröffentlichung zugestimmt. Und der Rest ist ebenfalls kompletter Quatsch.

  10. Ich hab mich auch aufgeregt. Ich finde grundsätzlich ganz cool, was die Polizei so bei Twitter macht. Aber es ist NICHT ihre Aufgabe, unterhaltsam auf Kosten von anderen Personen zu sein, insbes. nicht ohne Zustimmung.

    Das viele Menschen kein Problem sehen ist auch ein Problem.

  11. Mein erster Gedanke war auch, das Verpixeln reicht nicht, der wird trotzdem erkannt. Danke für die ausführliche Würdigung des Sachverhalts!

  12. Ich stehe hier im Moment auch vor so einem DSGVO Problem: in der Schule wurden Schriftstücke zur Unterschrift ausgeteilt. Der erste Punkt lautet, dass man damit einverstanden ist, dass von meinem Kind Fotos in der Schule bei Veranstaltungen, Klassenfahrten, Schul-/Sportfesten etc.gemacht werden, auf dem Schulserver gespeichert und auf der Homepage der Schule abgebildet werden.
    Tja, stimme ich dem jetzt zu? Ich kann vielleicht nicht bei allen Veranstaltungen der Schule dabei sein und selbst Fotos machen. Muss ich dann damit leben, dass mein Kind keine porträtierten Erinnerungen an ihr Grundschulleben hat?
    Ich habe in der Schule nachgefragt, ob ich zustimmen kann, dass Fotos gemacht, aber nicht veröffentlicht werden. Mal sehen, was als Rückantwort kommt.
    Der Vater sagte ganz arglos: wieso, stimm dem doch zu! Als ich dann aber argumentiert habe, dass die „Falschen“ GERADE die Seiten der KiTas und Grundschulen aufsuchen, um die Bilder zu missbrauchen oder wenn es ganz schlimm läuft, die Kinder vor der Schule abzufangen. Auch wenn wir in der Provinz wohnen!
    „Ach so, ja nee, dann kreuz das mal nicht an.“
    So viel zum Thema Sensibilisierung.
    Und das die Poljzei , „dein Freund und Helfer“, bei der Bloßstellung auf Twitter nun auch mitmacht zeigt, dass auch hier wohl noch Aufklärung notwendig ist! So traurig es auch ist!

    LG Silke

  13. Mann, die Polizei… Ich bin eigentlich der Polizei gegenüber immer erst mal neutral bis positiv eingestellt gewesen, aber in letzter Zeit ist diese Haltung durch so viele verschiedene Vorfälle arg strapaziert worden.

  14. Ich wurde von einem Presseverantwortlichen der Polizei Brandenburg angerufen. Er reagierte damit auf meine Beschwerde, die ich über das Online-Portal der Polizei übermittelt habe.

    Ich kann nur jedem empfehlen, das auch zu tun! Sie hören einem zu!

    Primärer Beschwerdegrund für mich (der hier nicht genannt wird): Verletzung der Intimsphäre. Es gilt ein besonderer Schutz der Privatsphäre, wenn es sich um Nacktbilder handelt. Und dafür ist es irrelevant, wie anonymisert/verpixelt das alles ist.
    Weiterführende Links
    https://www.wvr-law.de/persoenlichkeitsrecht-und-nacktbilder-im-internet/

  15. Wie viele Polizei- u. Zoll-Dokus gibt es im TV, wo Delinquenten unverpixelt gezeigt werden? Wie viele Straftäter etc. sind jeden Tag in der Zeitung? Warum Ferndiagnose „psychisches Problem“ statt „Ost-Lebensgefühl“. Finde, der ist erwachsen und selbstverantwortlich. Aber nun gut.

    1. Die ertrunkenen Flüchtlinge wurden fotografiert, um auf eine humanitäre Katastrophe aufmerksam zu machen. Ein öffentliches Interesse ist da plausibel.
      Der Rollerfahrer wurde fotografiert, weil die Polizei sagen wollte: “ Guckt mal, der ist ganz nackig, ist das nicht super yolo?“

  16. Wurde der Roller-Fahrer eigentlich mal gefragt, ob ihn das überhaupt gestört hat? Der scheint mit Nacktheit in der Öffentlichkeit ja keinerlei Problem zu haben, und verpixelte Personen in der Pressearbeit sind ja auch nicht ungewöhnlich.

  17. Hast du nachgefragt, ob das Foto autorisiert war? Denn ich hab es geliked und das – nach kurzem überlegen – angenommen. Aber vll ist es ja eher wie du schilderst… (wegen dem Hosenbild)

  18. Danke dafür. Ich bin nicht der Schreiberling und es fiel mir echt schwer dies in Worte zu fassen. Genau das was du schriebst hatte ich ebenfalls in den Gedanken. Passend formuliert. Danke.

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