Wie kauft man in Berlin ein ermäßigtes Monatsticket für 6 bis 14jährige?
Als Eltern hat man das Glück immer mal wieder ein erstes Mal zu erleben. In unserem Fall: ein Schülerticket kaufen (wollen)
(bzw. ganz korrekt: Ein ermäßigtes Monatsticket für ein Kind kaufen wollen!)
Mir war schon in den letzten Schulwochen klar, dass ich das brauchen würde, denn die Ferienbetreuung ist einige Kilometer von unserer Wohnung entfernt und wir würden deswegen Tram fahren müssen.
Weil die Kinder schon seit einiger Zeit 6 Jahre alt sind und wir immer mal wieder für Einzelfahrten ein ermäßigtes Ticket gekauft hatten, dachte ich mir aber: „Wir kaufen für unser Grundschulkind öfter mal eine ermäßigte Fahrkarte, wenn wir also ein Monatsticket brauchen, gehe ich an den Automaten und kaufe eine ermäßigte Monatskarte.“
Vorstellung vs. Realität
Als wir also aus dem Urlaub zurückkommen und ich diese Karte kaufen möchte, stelle ich fest: Es gibt ermäßigte Einzelfahrkarten für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren, es gibt aber kein ermäßigtes Monatsticket.
Oh.
Ich recherchiere also und stoße als Alternative auf ein sog. Schülerticket.
Erster Google-Treffer dazu: „Ab 1.8. ist es einfacher ein Schülerticket zu kaufen, denn man benötigt nicht mehr wie bislang eine Trägerkarte, einen Schülerausweis und ein Monatsticket sondern nur noch einen Schülerausweis und ein Monatsticket.“
Ich äh…
Drei Treffer weiter diverse Zeitungsberichte, dass Kinder, die nicht alle Dokumente beisammen hatten, wohl aber ein Schülerticket bezahlt hatten, wie Schwarzfahrer behandelt und teilweise sogar auf die Straße gesetzt wurden.
„Die erste Woche nach den Ferien begann für viele Kinder mit Ärger auf dem Weg zur Schule. Wie in den Vorjahren wurden auch jetzt wieder Schüler, die sich nach einem Schulwechsel noch keinen neuen Schülerausweis besorgen konnten, bei Fahrscheinkontrollen als Schwarzfahrer eingestuft. Erwischt hat es auch diejenigen, die die strengen Berliner Regularien nicht kannten.“
Quelle: Tagesspiegel
Jetzt stellt sich die Sache wie folgt dar: Wir haben noch nie einen Schülerausweis benötigt. Deswegen haben wir keinen ausstellen lassen. In der Bibliothek, im Schwimmbad und in Kinos ist das z.B. nicht nötig, um die Schülerermäßigung zu bekommen und auch sonst wurde nie danach gefragt. Für mich ist das auch logisch, denn in Deutschland sind Kinder bis zur 9. Klasse schulpflichtig.
Unser Kind ist 2. Klässler, man sieht ihm die Schulpflicht also deutlich an. Ein entsprechendes Dokument haben wir also in 11 Jahren (es gibt noch Geschwisterkinder, die in die 11. Klasse gehen) nie gebraucht.
Pech für uns, denn es gibt definitiv keinen anderen Weg als den Schülerausweis.
Da Ferien sind, kommt man an dieses Dokument auch nicht ran. Alles andere wird nicht zuverlässig anerkannt. Wir sind z.B. mit einem Zeugnis zur BVG-Verkaufsstelle und uns wurde gesagt: „Wir verkaufen Ihnen gerne ein Schülerticket, weisen aber darauf hin, dass das Kind bei einer Kontrolle evtl. als Schwarzfahrer eingestuft wird. Das kommt leider immer wieder vor.“
Ich ärgere mich über diesen Dokumentenquatsch. Denn ich kann jetzt ermäßigte Einzeltickets kaufen und komme für einen Monat dann in Summe auf fast 70 Euro, was beinahe den Kosten für ein Monatsticket für Erwachsene (81 Euro) entspricht.
Die Aussage der Verkaufsstelle fordert fast dazu auf, dass man sich kein Ticket kauft. Denn wir doof wäre ich denn bitte, wenn ich 21,80 Euro und 60 Euro erhöhtes Beförderungsentgelt zahle? Dann spare ich mir doch wenigstens die 21,80 Euro, wenn wir erwischt werden. Die Wahrscheinlichkeit ist relativ gering. Ich habe seit ca. 2000 ein Jahresabo und bin vielleicht insgesamt 30 Mal kontrolliert worden. Rein rechnerisch ist es also relativ sinnvoll schwarz zu fahren.
(Machen wir im Übrigen nicht, weil wir uns korrekt verhalten wollen und weil ein solches Fehlverhalten immer der Gemeinschaft der Zahlenden zum Nachteil wird.)
Wir sind kein Einzelfall
Nebenbei gesagt – trifft diese Schwachsinnsregelung nicht nur mich. Kein Schülerticket (oder irgendein ermäßigtes Monatsticket) können kaufen:
- Kinder, die schon 6 sind aber in den Kindergarten gehen
- Kinder, die erst eingeschult worden sind und deswegen noch keinen Schülerausweis haben
- Kinder, die umgezogen sind und noch keinen Berliner Schülerausweis haben
- Kinder, die noch keinen Schülerausweis aus dem Vorjahr haben und diesen erst beantragen müssen
Auf Twitter habe ich zahlreiche Replys auf meinen zum Ausdruck gebrachten Ärger bekommen:
- Ich sei ein Sozialschmarozer, weil ich auf ein ermäßigtes Ticket für Kinder bestehe. Das müssen die Leistungsträger für mich mitbezahlen!
(Bin übrigens Leistungsträgerin und zahle sehr gerne für solche Fälle mit. Ich bin sogar für komplett kostenlosen öffentlichen Nahverkehr, aber das ist ein anderes Thema…)
- In den Ferien sei man eben kein Schüler
(Aha. Ich bin Angestellte – bin ich in meinen Ferien keine Angestellte und muss deswegen mein Jobticket abgeben? Laut Nutzungsbedingungen des Schülertickets darf man damit übrigens auch am Wochenende fahren und „es gilt rund um die Uhr“)
- Die Einzugsschulen seien im 1,5 km Umkreis zu erreichen, wer auf eine andere Schule wechselt, die weiter weg ist, sei selbst schuld.
(…)
- Stell dich nicht so an, fahr Fahrrad.
(Mit Kind 6 km durch Berlin, bei +30 Grad…)
- Mimimi, in Hamburg, Stuttgart, München ist es auch so und die Tickets sind noch teurer.
(Wenn es irgendwo anders auch blöd geregelt ist, dann ist das nie ein Grund nicht an einer grundsätzlich blöden Regelung zu rütteln und
Zusammenfassung der Situation
Ich so: „Wir haben keinen Schülerausweis.“
Bzw.
Aufgrund der Schulpflicht halte ich das Missbrauchpotenzial für relativ überschaubar – v.a. im Grundschulalter. Wenn es um das Risiko geht, dass Karten weitergegeben werden, wie wäre es dann, wenn man auf der Kindermonatskarte ein Passbild einkleben muss und das Geburtsdatum einträgt? (Mal abgesehen davon, das normale Erwachsenenmonatsticket ist offiziell übertragbar, warum sollte das bei Kindern nicht so sein? Es fährt halt so oder so immer nur ein Kind, egal wie viele Kinder sich das teilen).
Wenn man also echte, ermäßigte Kindertickets anbietet, gewinnen eigentlich alle Seiten: Die Eltern, die sich nicht mehr um so einen Quatsch kümmern müssen, die Kinder, die nicht zwei sondern ein Dokument dabei haben müssen, die Schulen, die nicht extra für die BVG Schülerausweise ausstellen müssen, die BVG, die ihr Image aufpolieren kann, weil sie familien- bzw. kinderfreundlicher wird und die Umwelt, weil man Kinder nicht im Auto von A nach B fährt. Immerhin beziehen von insgesamt 323.000 Schülerinnen und Schülern insgesamt 136.690 Kinder und Jugendliche in Berlin ein entsprechendes Ticket (Stand Dezember 2017).
Schön, oder?
Und weil ich ja gerne ausgewogen bin: Erfreulich ist, dass das Ticket seit 1.8. günstiger ist (wenn man es denn kaufen kann, weil man einen gültigen Schülerausweis hat, hahaha) und dass Kinder, die einen Berlin-Pass haben jetzt komplett kostenlos fahren.
Auch als Leistungsträgerin mit der absurden Vorstellung von einem unbürokratischen Erwerb eines ermäßigten Monatsticket für Kinder, nehme ich gerne weiterhin Kaffeespenden entgegen.
Seit diesem Sommer wird die (sowie preisgünstigere) Abo-Version der Schülermonatskarte mit Bild versehen. Da entfällt das Mitführen des Schülerausweises. Für die Beantragung des Abos benötigt man natürlich wieder besagten Ausweis oder eine Schulbescheinigung. ;-)
Weiterer Vorteil: Waschmaschinenfest, da Plastik.
Das ist – sofern du von der BVG sprichst – nicht richtig. Bei der Kontrolle ist der Schülerausweis vorzulegen. Lediglich die Trägerkarte entfällt seit dem 1.8.
BVG per E-Mail:
„Nach Einführung der Chipkarte mit Lichtbild am 01.08.2018 für Schüler, müssen diese während einer Kontrolle nur noch die Chipkarte mit dem Lichtbild vorzeigen.
Nur noch bei gekauften Schülertickets muss der Schülerausweis I vorgezeigt werden.“
Auf Wunsch leite ich gerne die Original-Mail mit Name und Abteilung weiter.
In meinem Szenario geht es nicht um ein Abo, sondern um ein einmalig gekauftes Schülerticket für den Monat August.
Deswegen gilt, was du mir oben kopiert hast: „Nur noch bei gekauften Schülertickets muss der Schülerausweis I vorgezeigt werden.“
Ich habe dazu sowohl telefonisch mit der Kundeninfo als auch persönlich mit Angestellten der BVG in einer Verkaufsstelle gesprochen.
Das war ja schon in meinem ersten Post die ausdrücklich formulierte Prämisse. Ich wollte damit nur darauf aufmerksam machen, dass ein Abo neuerdings der Ausweg aus der blöden Pflicht ist, den Schülerausweis bei sich führen zu müssen.
Das hilft dir jetzt im Moment leider nicht, weil man dafür auch einen Schülerausweis oder eine Schulbescheinigung braucht, aber wenn das Kind mal wieder nur in den Sommerferien fährt lohnt sich oft auch das Schülerferienticket (https://sbahn.berlin/tickets/alle-tickets/schueler-azubis-studenten/schuelerferienticket/?tabs=tbc-t1). Da ist für 29,90 € für die gesamten Ferien (nicht auf einen Kalendermonat begrenzt) auch der C-Bereich und ganz Brandenburg mit drin.
Bei ermäßigten Einzelfahrscheinen kann man mit den 4er-Karten ein paar Cent sparen.
Wir haben es mit den 4er Karten gelöst. Danke aber für den Hinweis mit dem Ferienticket. Das werden wir im kommenden Jahr nutzen.
Die BVG liebt eben nur, wer keinen Ärger macht oder Ansprüche stellt.
Die saublöden, empathielosen Kommentare auf FB habe ich gelesen und mich gefragt, warum man sich so doof verhalten muss. Wichtigtuer.
Na, da lobe ich doch ausnahmsweise mal unseren Verkehrsverbund. Sogar wenn das Kind komplett ohne Ticket angetroffen wird (die Kinder haben Monatskarten, vergessen die aber hin und wieder), darf es weiterfahren. Die lieben Kleinen haben dann ein paar Tage Zeit, um im Kundencenter ihre Fahrkarte vorzulegen und damit die schwebende Strafe abzuwenden.
Ansonsten hast du natürlich vollkommen recht. Es macht überhaupt keinen Sinn, bei Kindern von 6 – 15 einen Schülerausweis zu verlangen, da ALLE Kinder schulpflichtig sind. Es würde also ein normales Ausweispapier genügen, um den Wohnsitz und damit die Anspruchsberechtigung zu kontrollieren.
Ach guck. Was steht denn in so einer Bescheinigung drin?
Wir haben ja noch Zeit, aber ich finde das so extrem befremdlich und überhaupt nicht zeitgemäß. Es muss doch eine Möglichkeit geben die Kinder ermäßigt fahren zu lassen.
Mit einer Bescheinigung von der Kita haben wir das Schülerticket bekommen. Aber es gibt offensichtlich immer noch keine klare Regelung bei der bvg und man muss Glück haben mit dem Kundenservice.
Na dann viel Glück damit. Nach Patricias Erfahrung („Wir verkaufen Ihnen gerne ein Schülerticket, weisen aber darauf hin, dass das Kind bei einer Kontrolle evtl. als Schwarzfahrer eingestuft wird.“) scheint das ja noch kein Garant zu sein, dass man damit auch fahren darf.
Das mit den fiesen Kommentaren ist ja noch die gammlige Gurke auf diesem Shit Sandwich.
Ich hab mir da ja noch überhaupt keine Gedanken drum gemacht, aber whäää. Wenn das Kind 6 ist und nicht zur Schule geht wird das ja auch nicht preiswert. Was für ein Irrsinn.