Maaslose Datenspeicherung

Von vielen FreundInnen der Fleischwelt™ werde ich oft gefragt: Was soll dieses Twitter eigentlich? Eine der möglichen Antworten lautet: Twitter soll unterhalten und tatsächlich, Twitter hat mir schon viele kurzweilige Abende beschert. Zum Beispiel gestern als in meiner Timeline Tweets an Heiko Maas auftauchten. Heiko Maas ist (das klingt so toll, deswegen copy & paste) „Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz im Kabinett Merkel III“ und Mitglied der SPD. Seine Position zur Vorratsdatenspeicherung lautete bis Dezember 2014:

Sigmar Gabriel, Vorsitzender der SPD war da anderer Meinung. Sehr kurz gefasst: Maas gab klein bei und unterstützt jetzt die Vorratsdatenspeicherung, die er „Mindestspeicherdauer“ nennt. Klar, gab es einige Minimodifikationen, am Ende bedeutet sie aber: die flächendeckende Sammlung und Überwachung von persönlichen und sensiblen Kommunikationsdaten.

Im Hauptkritikpunkt der „Mindestspeicherdauer“ geht es um die anlasslose und flächendeckende Speicherung von Daten: Im Gegensatz zum gesamten demokratischen Strafrecht kennt sie keine Unschuldigen mehr. Es werden ohne konkreten Anlass die Daten von allen gespeichert, ob sie etwas getan haben oder nicht.

Zurück zu Twitter: Eine sehr schöne Art zu zeigen, wie hohl die ganze Idee ist, tat sich gestern in einer Art Timeline-Flashmob auf als vereinzelt belanglose Alltagsdetails getwittert wurden:

(Mehr gibt es hier)

Und um mich am Ende selbst zu zitieren: Es geht bei Überwachung gar nicht um die tatsächlichen Geheimnisse, die man zu verbergen sucht, sondern darum, was andere durch Einzelbeobachtungen und deren Misinterpretation über das eigene Leben und Verhalten schließen (und welche Folgen das haben kann).

7 Gedanken zu „Maaslose Datenspeicherung“

  1. Hat hier jemand den SPIEGEL-Artikel zu dem Thema gelesen, in der Ausgabe „Und rauf / raus bist Du“? Da wurden ein paar zumindest nette Überlegungen geteilt: 1. Gerade bei den Verbrechen, welche mit Terrorismus zu tun haben, hat die IP-Adressen Abspeicherung demnach derzeit wenig geholfen. 2. Ein heute nicht mehr wegzudenkender Kommunikationskanal fällt bei der Überwachung komplett weg, was nur zeigt, wie sehr das neue Gesetz eigentlich schon jetzt der digitalen Realität hinterher hinkt: Social Media (im übrigen, dass auch E-Mails fehlen, dürfte manchen Ermittler wohl auch gehörig ärgern). 3. (Anders als der ZEIT-Artikelt) sagt der SPIEGEL, dass die Provider bisher ihre Verbindungsdaten oft sogar länger speichern würden als es künftig gesetzlich vorgeschrieben wird, wovon die Ermittler bisher demnach schon oft profitiert haben. Das Problem, anders gesagt: Sobald gesetzlich festgeschrieben ist, wie lange Verbindungsdaten abzuspeichern und dann zu löschen sind, verschwinden die Daten dann am entsprechenden Lösch-Termin auf jeden Fall. 4. Längst nicht mehr jeder Nutzer erhält als einziger eine bestimmte IP-Adresse, weil es dafür zu wenige gäbe.

    Generell frage ich mich, wohin ein Land in digitaler / Internet-Hinsicht möchte, dessen ganz offenbar sehr „digital-native“ Politiker ernsthaft vor Kurzem gefordert hatten, Google möchte doch bitte seinen Algorithmus en detail veröffentlichen. Solchen Leuten kann man doch alles, verkaufen, oder – oh mögen sie wenigstens ein sicheres Dokumentenmanagementsystem für alle unsere Daten verwenden! Überhaupt bekommt der Begriff „kundenspezifisches Dokumentenmanagement, wie ich ihn hier so schön erklärt gefunden habe, vor dem ganzen Hintergrund irgendwie eine neue Bedeutung. Lest nur mal den Text hinter dem Link; wenn man sich die Bundesregierung als „Kunden“ des IT-Unternehmens vorstellt, bekommen da Formulierungen wie „Der Vorteil eines kundenspezifischen Dokumentenmanagements liegt also ganz klar in der wesentlich verbesserten Effizienz und Nachvollziehbarkeit in der Datenverarbeitung“ oder „So fallen die Zwischenschritte weg, wenn Daten oder Vorgänge für andere Abteilungen aufbereitet werden müssen“ eine ganz neue Bedeutung …

  2. Das Problem ist doch etwas komplexer. Fangen wir bei IP-Speicherfristen an: Wenn eine kriminelle Handlung über das Netz durchgeführt wird, steht man vor dem Problem, dass jeder Provider seine eigenen Regeln hat, wie lange er IP-Adressen Accountinhabern zuordnet. Oft sind das nicht mehr als drei bis fünf Tage. Nun stell Dir vor, Du kommst in die unangenehme Situation, Dich an die Polizei wenden zu müssen. Das dauert Tage, wenn nicht Wochen, bis Du da bei der richtigen Stelle angekommen bist. Dann wird eine IP-Adressanfrage bei einem Provider gemacht, der die Daten schon seit Wochen gelöscht hat.

    Nun ließe sich einwenden: Kriminelle benutzen alle VPNs. Ja, nein, vielleicht. Nicht jeder sieht sein eigenes Handeln als straffähig an (z.B. beim Aussprechen von Mord-Drohungen) oder weiß einfach nicht, wie man entsprechende Probleme umgeht. Was also fehlt, ist eine Lösung, wie die Polizei in die Lage versetzt wird, zeitnah IP-Abfragen durchzuführen, ohne, dass die Daten schon weg sind. Mehrwöchige Speicherfristen sind eine Möglichkeit, ein vereinfachtes Verfahren für Quick-Freeze (also die konkrete Bitte, bestimmte Daten noch nicht zu löschen, bis es eine amtliche Anfrage gibt) wäre eine andere.

    Mir fehlt bei der all der VDS-Häme ein konkreter Lösungsvorschlag, wie damit umzugehen ist, dass nun einmal auch über das Internet Straftagen begangen werden. Strafverfolgung ist nicht per se falsch. Wer Opfer einer Straftat wurde, hat oft eine ganz andere Perspektive auf das Thema. Opfern diese abzusprechen, weil sie ja als Betroffene nicht objektiv entscheiden können, hielte ich für zynisch.

    Was also ist der Vorschlag der Netzpolitik, wie zum Beispiel mit Abfragen zu Anschlussinhabern von IP-Adressen verfahren werden soll, so dass es kein Glücksspiel auf wenige Tage Zeit ist?

    p.s.: Und zu den „lustigen“ Beispielen: „Ach ja, @HeikoMaas, der Anrufer mit unterdrückter Nummer, der letzten Freitag nicht auf die Box gesprochen hat – wer warn das?“ – genau das wüsste man gern, wenn man telefonisch belästigt oder bedroht wird.

    1. Oh. Und wie machen wir das in der richtigen Welt, wenn ich bei McDonalds mit einem Freund beim Essen plane ein Verbrechen zu begehen? Wer nimmt da das Gespräch auf? Wer stellt da fest wo ich gerade bin, mit wem ich gerade esse und wer mir sonst noch so zuhört? Wie ich da hingekommen bin? Wie und wann ich da wieder losfahre? Was ich gegessen habe? Keiner? IST MCDONALDS DENN EIN RECHTSFREIER RAUM!? JA DAS GEHT JA NICHT, VDS FÜR ALLE!

    2. @ Peterchen
      nun stell dir mal vor du bist in einer einsamen Gegend unterwegs und wirst dort mit Mord bedroht oder sogar ermordet. Dann kann die Polizei den Täter auch nicht ermitteln. Also rüsten wir alle Deutschen bei Geburt und ausländische Besucher einmalig an der Grenze mit GPS-Tracken aus die minütlich über GSM den Standort mitteilen. Gute Idee oder?
      Die Polizei kann auch gleich feststellen wer auf einer Strasse unterwegs ist und zu schnell fährt, bei Fahrerflucht ist der Täter ebenfalls sofort zu ermitteln. Sogar wer mit den Fahrrad auf der falschen Strassenseite unterwegs ist wird erkannt.
      Man kann jedes Verbrechen aber auch jede andere Bewegung einer Person nachvollziehen. Wer sich mit wem trifft, wer in welcher Wohnung/ Haus ist (das spart die Volkszählung), usw. .
      Und um ganz sicher zu gehen nehmen wir von allen Menschen noch die DNA und alle Fingerabdrücke und speichern diese in einer riesen Datenbank. Falls das GPS/GSM-System dann mal ausfällt hat man zwei andere Möglichkeiten fast jeden Täter festzustellen.
      Und eifersüchtige Ehepartner, Helikoptereltern oder misstrauische Arbeitgeber bekommen nicht heute und nicht morgen aber irgendwann Zugriff auf die Daten.

      TOTALE ÜBERWACHUNG also und absolut keine Vergehen mehr. Oder? Wenn du also für die Mindestspeicherfrist bist kannst du ja gegen meine vorgeschlagenen Erweiterungen keine Einwände haben! Es sterben in Deutschland mit Sicherheit mehr Personen durch ungeklärte Unfälle als durch Terror, also ist eine Totalüberwachung aller Autos und Autofahrer unumgänglich.

      Wehret den Anfängen!
      Mal abgesehen von der Gefahr das die Daten durch Computerfehler oder die „bösen Hacker“ verändert werden kann ja auch die Genauigkeit warum auch immer mal nicht stimmen. Dann warst du am Tatort obwohl du in Wirklichkeit in der Parallenstraße unterwegs warst; Dein Pech die Daten sagen du warst es. Du stehst dafür gerade und gehst schlimmstenfalls unschuldig in den Knast. Oder die Probleme die es heute schon öfter bei der Zuordnung einer IP-Adresse gibt: der ISP teil der Polizei den falschen Benutzer mit weil es Fehler z.B. bei der Zeitzone gab.

      Ausserdem gibt es keine Beweise für eine Wirksamkeit einer Vorratsdatenspeicherung. Schau mal bei nach. Dort findes du die Links zu den entsprechenden Studien.
      In Deutschland gilt immer noch die Unschuldsvermutung, keine Überwachung von nicht konkret eines Vergehens beschuldigten Menschen.

    3. Bitte denk nochmal über das Wort „anlaßlos“ nach & dann ließ deinen Kommentar nochmal. Desweiteren möchte ich dich noch auf zwei Rechtsgrundsätze im deutschen Recht aufmerksam machen:
      1. Verhältnismäßigkeit
      2. Unschuldsvermutung

  3. Aber, aber – das Internet ist doch sonst ein rechtsfreier Raum! Passt irgendwie zu dem was ich heute morgen geschrieben habe…

    Du hast ja Recht Nuf, und irgendwie habe ich den Eindruck, dass die einzigen die es noch nicht geschnallt haben in der Regierung sitzen.

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